6.1 Aus- und Weiterbildungsanforderungen (Handel)

Wer in der Schweiz mit Tieren handelt bedarf einer Ausbildung nach Art. 103 TSchV. Die für die Tierbetreuung verantwortliche Person muss über ein Tierpflegerdiplom verfügen oder – falls sie eine Detailfachhandelsausbildung mit Fachrichtung Zoofachhandel vorweisen kann – eine vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) anerkannte Weiterbildung absolvieren (Art. 103 lit. b TSchV).

Zu den wesentlichen Bestandteilen der Ausbildung von Tierpflegern und Detailhandelsfachleuten im Zoofachhandel gehört das Wissen über die spezifischen Haltungsansprüche und die Fütterung sowie Fachkenntnisse darüber, worauf es bei der verantwortungsvollen Zucht und Aufzucht gesunder Tiere ankommt.

Auch Kenntnisse über das fachgerechte Töten der betreuten Tiere (sowohl Futtertiere als auch Terrarientiere) sind unerlässlich. Da das Thema Terraristik in der Grundausbildung zum Tierpfleger nur oberflächlich behandelt wird, wäre ein spezifischer Sachkundenachweis für Händler in diesem Bereich wünschenswert. Als Alternative wäre eine entsprechende Vertiefung im Praktikumsteil der Weiterbildung (Art. 48 Verordnung 455.109.1 EDI) zu sehen, deren Besuch heute bereits möglich ist.

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Kommentar zu den Gesetzen

Der Erwerb fundierter Kenntnisse zur Haltung von Terrarientieren wäre in der Ausbildung zum Tierpfleger wünschenswert.

Ein möglicher Ansatz, um Wissenslücken zu beheben, wäre eine Weiterbildung aller Personen, die für die Betreuung, den Ein- und Verkauf entsprechender Tierarten sowie die Kundenberatung zuständig sind. Als Vorlage für eine solche spezifische Weiterbildung könnte die Sachkundeschulung im Bereich der Terraristik nach dem Vorbild Deutschlands dienen. Im Gegensatz zur Schweiz muss jeder, der in Deutschland eine Fachhandlung für Terrarientiere führen möchte, eine entsprechende Sachkunde nachweisen.

Nach diesem deutschen System sind zwei Stufen verfügbar: eine allgemeine nicht obligatorische und eine für das Gewerbe vorgeschriebene Sachkunde. Für beide Stufen bietet beispielsweise die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e.V. (DGHT) zusammen mit dem Verband Deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde e.V. (VDA) entsprechende Schulungen an.

  • Die „allgemeine Sachkundeschulung“ für Terraristik vermittelt die nach §2 des deutschen Tierschutzgesetzes (TierSchG) geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten über die angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung von Terrarientieren. Sie bildet das Mindestmass an Fachwissen, über das sämtliche Personen, die gewerblich Terrarientiere betreuen oder verkaufen oder Kunden entsprechend beraten, auch in der Schweiz verfügen sollten.                                                                                             

  • Die weiterführende, gewerbliche Ausbildung, genannt "Terraristikprüfung nach § 11 Tierschutzgesetz" (entsprechend der besonderen Qualifikation gemäss § 11 TierSchG) enthält zusätzlich die Bestimmungen für den Handel. Nur wer über diese Weiterbildung verfügt, darf in Deutschland Reptilien und Amphibien gewerblich anbieten oder züchten. Über dieses Wissen sollten auch in der Schweiz zumindest Inhaber von Terraristikfachgeschäften und Leiter von Terraristikabteilungen verfügen müssen.

Nur durch sachkundige Verkäufer können Kunden professionell beraten und Tierleid aufgrund unsachgemässer Haltungsbedingungen verhindert werden. Bislang sind beide Weiterbildungen in der Schweiz nicht anerkannt. In fachlicher Hinsicht könnte die Wissensgrundlage für eine analoge Weiterbildung in der Schweiz unverändert aus Deutschland übernommen werden.

Published on 07.08.2014, 7:25:04.
Last updated on 24.08.2014, 15:04:21.
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